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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Zuletzt aktualisiert: 30.05.2025

Tierphysiotherapie Anna Rauh – Mobile Praxis

​1. Geltungsbereich und Vertragscharakter

Die folgenden Bestimmungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der mobilen Tierphysiotherapiepraxis Anna Rauh (im Folgenden „Therapeutin“) und dem jeweiligen Tierhalter. Grundlage ist ein Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Abweichungen von diesen Regelungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

2. Zustandekommen des Behandlungsverhältnisses

Ein Vertragsverhältnis kommt zustande, sobald der Tierhalter das Angebot der Therapeutin zur Durchführung physiotherapeutischer Leistungen für Tiere akzeptiert und sich zwecks Beratung, Untersuchung oder Behandlung an sie wendet.

3. Umfang der Leistungen

Die Tätigkeit der Therapeutin besteht darin, ihr Fachwissen im Bereich der Tierphysiotherapie zum Wohle des Tieres einzusetzen. Dies schließt diagnostische Maßnahmen, therapeutische Anwendungen sowie beratende Gespräche ein. Ein konkreter Heilerfolg wird nicht zugesichert.

4. Wahl der Behandlungsmethoden

Die Entscheidung über die anzuwendenden Methoden obliegt der Therapeutin, nachdem sie den Tierhalter verständlich über verfügbare Optionen sowie deren Vorzüge, Risiken und Grenzen informiert hat. Sofern keine Einwände geäußert werden, ist die Therapeutin berechtigt, die aus ihrer fachlichen Sicht sinnvollste Vorgehensweise anzuwenden.

5. Hinweis zu alternativen Therapieformen

Zum Einsatz kommen unter anderem naturheilkundliche oder ganzheitliche Methoden, die nicht zwingend von der konventionellen Veterinärmedizin anerkannt sind. Diese Verfahren basieren teilweise auf Erfahrungswerten und sind nicht immer wissenschaftlich belegt oder mechanistisch erklärbar. Eine Erfolgsgarantie oder das Versprechen einer Heilung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Haftung für unbeabsichtigte oder fehlerhafte Angaben wird nicht übernommen.

6. Rolle und Verantwortung des Tierhalters

Obwohl eine aktive Beteiligung des Tierhalters an der Therapie freiwillig ist, kann die Behandlung abgebrochen werden, wenn durch mangelnde Kooperation, unvollständige oder fehlerhafte Informationen oder destruktives Verhalten das notwendige Vertrauensverhältnis gestört wird. Die Therapeutin übernimmt keine Verantwortung für Schäden am Tier, die durch unsachgemäße Mitwirkung des Tierhalters verursacht werden.

7. Anpassung an das individuelle Tier

Die angewendeten Therapien richten sich stets nach den individuellen körperlichen Voraussetzungen, dem Alter, der Rasse, dem Gesundheitszustand und dem Verhalten des Tieres. Die Therapeutin verpflichtet sich zu einer angepassten Herangehensweise, übernimmt jedoch keine Gewähr für einen bestimmten Behandlungserfolg.

8. Mitwirkungspflicht zur Therapiewirksamkeit

Es wird darauf hingewiesen, dass die Effektivität der Therapie maßgeblich von der konsequenten Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen im Alltag abhängt. Eine bloße Teilnahme an einzelnen Sitzungen reicht in der Regel nicht aus, um nachhaltige Fortschritte zu erzielen.

9. Vergütung der Leistungen

Für jede erbrachte Leistung erhebt die Therapeutin ein Honorar. Die Höhe richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Behandlung gültigen Preisliste oder nach individueller Absprache. Abweichende Gebührenordnungen kommen nicht zur Anwendung.

10. Zahlungsmodalitäten

Die Zahlung ist unmittelbar nach der jeweiligen Behandlung fällig – wahlweise in bar oder per EC-Kartenzahlung. Eine Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung zwischen Therapeutin und Tierhalter.

11. Zahlungsverzug und Mahnwesen

Kommt es zu einem Zahlungsverzug, ist keine gesonderte Mahnung erforderlich – der Verzug tritt automatisch ein. Für jede dennoch ausgestellte Mahnung kann eine zusätzliche Gebühr erhoben werden.

12. Einleitung rechtlicher Schritte

Bei ausbleibender Zahlung innerhalb der gesetzlichen Frist behält sich die Therapeutin vor, die Forderung rechtlich durchzusetzen. Sie ist berechtigt, Dritte mit dem Forderungseinzug zu betrauen.

13. Aussetzung der Behandlung bei Zahlungsverzug

Befindet sich der Tierhalter im Zahlungsrückstand, kann die Therapeutin weitere Behandlungen oder Beratungsleistungen verweigern, bis die offenen Forderungen beglichen wurden.

14. Verbindlichkeit der aktuellen Preisliste

Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung veröffentlicht und dem Tierhalter bekannt sind. Diese gelten als rechtsverbindlich vereinbart.

15. Haftung für Schäden

Für Schäden, die durch das Tier oder den Tierhalter an Personen, der mobilen Ausrüstung oder am Eigentum der Therapeutin verursacht werden, haftet der Tierhalter in voller Höhe. Der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung wird dringend empfohlen.

16. Vertrauliche Behandlung von Informationen

Sämtliche patientenbezogenen Daten und Informationen über Diagnostik, Therapie und Beratung unterliegen der Schweigepflicht. Eine Weitergabe erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Tierhalters oder bei gesetzlicher Verpflichtung (z. B. im Rahmen einer Meldepflicht oder durch behördliche Anordnung).

17. Dokumentation

Die Therapeutin ist berechtigt, interne Aufzeichnungen über alle durchgeführten Maßnahmen in Form einer Handakte zu führen. Ein Anspruch auf Einsichtnahme oder Herausgabe dieser Aufzeichnungen besteht nicht.

18. Erstellung einer Behandlungsakte

Verlangt der Tierhalter die Herausgabe einer gesonderten Behandlungsakte, so wird diese gegen entsprechendes Entgelt aus der internen Dokumentation erstellt. Originalunterlagen verbleiben bei der Therapeutin; Kopien werden entsprechend gekennzeichnet.

19. Aufbewahrung und Vernichtung der Dokumentation

Die Handakten werden zehn Jahre nach der letzten Behandlung oder fünf Jahre nach dem Tod des Tieres sicher verwahrt und anschließend vernichtet, sofern keine berechtigten Gründe zur Aufbewahrung (z. B. rechtliche Streitigkeiten) bestehen.

20. Beilegung von Meinungsverschiedenheiten

Sollten Unstimmigkeiten bezüglich des Behandlungsvertrags oder der AGB auftreten, streben beide Parteien eine einvernehmliche Klärung an. Es empfiehlt sich, Beschwerden oder abweichende Auffassungen schriftlich zu formulieren und der jeweils anderen Partei zu übermitteln.

21. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Leistungsort ist grundsätzlich der Ort, an dem die tierphysiotherapeutische Leistung erbracht wird. Für etwaige gerichtliche Streitigkeiten ist das zuständige Amtsgericht (Karlsruhe) vereinbart.

22. Vereinbarung und Bestätigung von Terminen

Termine gelten als verbindlich, sobald sie durch die Therapeutin schriftlich, per E-Mail, WhatsApp, Post oder telefonisch bestätigt wurden.

23. Verspätungen

Bei verspätetem Erscheinen des Tierhalters wird die Wartezeit berechnet. Die Therapeutin ist nicht verpflichtet, die durch die Verspätung verlorene Behandlungszeit nachzuholen oder das Honorar zu reduzieren.

24. Terminabsagen und Ausfallhonorar

Absagen von Terminen, die weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt erfolgen, werden dem Tierhalter in Rechnung gestellt.

25. Datenschutz

Die Praxis richtet sich streng nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Eine ausführliche Datenschutzerklärung ist auf der Webseite unter dem Menüpunkt „Datenschutz“ abrufbar.

26. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags oder der AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die ungültige Regelung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem ursprünglichen Zweck und der Intention am nächsten kommt

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